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Jugendgerichtshilfe

Außensprechstunde der Jugendgerichtshilfe der Stadt Selm, Amt für Jugend, Schule, Familie und Soziales
im Jugendzentrum Sunshine

mittwochs 14.00 - 18.00 Uhr
Ansprechpartner: Ralf Beckmann
   
Telefon:

0 25 92 - 977 898 4

 

(Büro im Sunshine nur während
der Außensprechstunde)

Telefon: 0 25 92 - 69 123
Telefax: 0 25 92 - 69 5 123
E-Mail: r.beckmann@stadtselm.de

Die Jugendgerichtshilfe ist in jedem Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende beteiligt, wobei der Jugendgerichtshelfer allerdings kein Ankläger oder Verteidiger ist, sondern Sozialarbeiter des Amtes für Jugend, Schule, Familie und Soziales.

Aufgaben sind:

  • junge Menschen im Verfahren zu unterstützen
  • gegenüber dem Jugendgericht / der Staatsanwaltschaft eine gutachterliche Stellungnahme abzugeben

Wie passiert das?

Der Jugendgerichtshelfer spricht mit Dir und, wenn Du noch nicht volljährig bist, auch mit Deinen Eltern. Die Teilnahme an dem Gespräch ist freiwillig. In dessen Verlauf will die Jugendgerichtshilfe näheres über Dich erfahren. Konkret bedeutet dies, in welchen Familienverhältnissen Du lebst und wie Du aufgewachsen bist; wie Du Deine Freizeit ausfüllst; wie es mit der Schule oder Arbeit aussieht, bzw. ob Du besondere Probleme hast.

Darüber hinaus erklärt Dir der Jugendgerichtshelfer das weitere Verfahren. Das heißt, was in der Hauptverhandlung passieren kann, wer Dein Richter sein wird und welche Rolle die anderen am Verfahren beteiligten Personen in der Verhandlung spielen werden. Außerdem berät er Dich in Fragen zu Wohnung, Schule, Ausbildung, Hartz IV usw. Vor dem Termin berichtet er in den meisten Fällen schriftlich über das Gespräch und äußert sich dazu,

  • ob Du als Jugendliche/r für die Tat verantwortlich bist,
  • ob Du als Heranwachsende/r nach Jugendstrafrecht oder allgemeinem Strafrecht verurteilt oder
  • ob Du überhaupt und wenn ja, wie bestraft werden sollst

Die Vorschläge der Jugendgerichtshilfe sind Empfehlungen. Die Entscheidung aber liegt einzig und allein beim Jugendgericht.

Der Jugendgerichtshelfer, mit dem Du gesprochen hast, nimmt vorwiegend auch an Deiner Gerichtsverhandlung teil. Er berichtet dort nocheinmal mündlich, was er von Dir erfahren und mit Dir besprochen hat.

Auch wenn Du nicht zu dem Gespräch in die Jugendgerichtshilfe gegangen bist, ist diese bei der Verhandlung trotzdem anwesend. Sie wird sich trotzdem über Dich äußern und eine Empfehlung bezüglich der Maßnahme und des anzuwendenden Rechts abgeben. All das kann sie dann natürlich nur mit dem in der Hauptverhandlung gewonnenen Eindruck begründen.

Drei Tipps für die Hauptverhandlung

  • Geh zum Termin!
    Für Angeklagte ist die Anwesenheit in der Hauptverhandlung Pflicht. Wenn Du nicht zum Termin erscheinst, kann es Dir passieren, dass Du zu einem neuen von der Polizei abgeholt wirst.
  • Sei pünktlich!
    Falls das aus wichtigen Gründen nicht möglich ist, ruf auf jeden Fall sofort bei Gericht an! Die Telefonnummer steht auf der Termineinladung.
    Schreibe, wenn Du beispielsweise aufgrund einer längeren Erkrankung, einer Klassenfahrt oder einer beruflichen Bildungsmaßnahme zum Hauptverhandlungstermin absehbar verhindert bist, frühzeitig eine Entschuldigung und belege den Sachverhalt entsprechend, z.B. durch ein ärztliches Attest. Das Aktenzeichen nicht vergessen!
  • Kein Alkohol und keine Drogen!
    Zu einer guten Verteidigung gehört ein klarer Kopf.